Das Wichtigste

Die neuen Führerscheine müssen spätestens nach 15 Jahren umgetauscht werden, mit einem
aktuellen Lichtbild. Bei Bus- und Lkw-Führerscheinen gelten die bisherigen Regelungen.


Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind (auch der „graue Lappen“),
bleiben in ihrer derzeitigen Form gültig bis zum 18. Januar 2033.


Die Regelung zum Mitführen eines Anhängers größer als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter einem Pkw ist vereinfacht worden: lediglich die zulässigen Gesamtmassen des Pkw und des Anhängers werden addiert und dürfen 3.500 kg nicht überschreiten.


Bei den Motorradklassen ist zum Erwerb der Klasse A2 (bisher A beschränkt) lediglich eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich, wenn die Klasse A1 zwei Jahre in Besitz war.
Bisher ist dafür die komplette Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis vorgeschrieben.
Beim Aufstieg von Klasse A2 nach 2 Jahren ist eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich.


Dreirädrige Fahrzeuge sind alle in den Motorradklassen enthalten. Zum Beispiel dürfen mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM jetzt neben den zweirädrigen Kleinkrafträdern auch die drei- und vierrädrigen Leicht-Kfz. bis 45 km/h gefahren werden.


Weitere Infos zu den Führerscheinklassen finde Ihr hier: Fahrlehrerverband

Mofa-Ausbildung

Theorie
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

Praxis
Die praktische Fahrausbildung beinhaltet 90 Minuten Grundausbildung, unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts.

Klasse: Mofa

Klasse: Mofa

Klasse: AM

AM-Schulung

ab 16 Jahre

Führerscheinklasse AM - Moped

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis
4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

 Die alte Klasse M entfällt hiermit.

roller31

Klasse: A1

A1-Schulung

Beinhaltet AM

ab 16 Jahre

Führerscheinklasse A1 - Leichtkrafträder

Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt.

Bei dreirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW.

Die bislang geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.

Klasse: A2

Klasse: A

Beinhaltet A1, AM

ab 18 Jahre

Führerscheinklasse A2 - Motorrad beschränkt

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/ Leergewicht von maximal 0,2 kW/ kg.

Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.

Nach 2 Jahren Klasse A1 fahren, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Beinhaltet AM, A1, A2

Führerscheinklasse A2 - Motorrad unbeschränkt

ab 20 Jahre - für Motorräder bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)

ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW

ab 24 Jahre - für Motorräder bei Direkteinstieg

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

A2-Schulung

A-Schulung

Führerscheinklassen ab dem 19.01.2013

Klasse: B

B-Ausbildung

Klasse: BE

BE-Schulung

Klasse: B96

B96-Schulung

Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Beinhaltet AM, L, B

keine eigene Fahrerlaubnisklasse
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre

Neue Führerscheinklasse B96 - Autoführerschein mit Anhänger

Die neue Klasse "B 96" wird künftig benötigt, wenn an ein Fahrzeug der Klasse B ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750kg gezogen werden soll und die Summe des Gesamtgewichts von PKW + Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.

Für die Führerscheinklasse B96 ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung.

Keine Theorieprüfung, keine Fahrprüfung und somit keine Prüfungsgebühren für die Fahrschule und für den TÜV.

 

nur mit Klasse B

ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre

Führerscheinklasse BE - Autoführerschein mit Anhänger

Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden.
Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg haben.

Keine theoretische Prüfung erforderlich, aber eine praktische Prüfung in Verbindung einer vorgeschrieben praktischen Ausbildung.

Das Gesamtgewicht der Kombination darf dann 7.000 kg nicht übersteigen

 

Beinhaltet AM, L

ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre

Führerscheinklasse B - Autoführerschein

Alle Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg.
Es dürfen höchstens 9 Plätze einschließlich dem Fahrer vorhanden sein.

Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.
Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg darf die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug nicht über 3.500 kg liegen.

Es dürfen nur noch Trikes der Klasse AM gefahren werden.
 

Prüfbescheinigung

Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig.

Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h.

Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig,
sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

Theorie
2,5 Stunden

Praxis

3,5 Stunden Übungen am und mit dem Anhänger sowie
1 Stunde fahren im öffentlichen Straßenverkehr.

 

Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6      Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

4 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis
Grundausbildung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

3 Fahrstunden Überland

1 Fahrstunde Autobahn

1 Fahrstunde bei Dunkelheit

      FUN Fahrschule WEBER - Kirchstrasse 8 - 77736 Zell a.H. - Mobil: 0172-2707368 - email: info@fun-fahrschule-weber.de

AGB

facebook